Ausbildung zum Amtsanwalt (m/w/d)
Als Amtsanwältin oder Amtsanwalt bei der sächsischen Justiz sind Sie verantwortlich für eine effiziente Strafverfolgung im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität. Außerdem vertreten Sie die Staatsanwaltschaft vor Gericht. Damit leisten Sie einen bedeutsamen und wirkungsvollen Beitrag zur Strafrechtspflege in unserem Land.
Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt leiten Sie Ermittlungsverfahren bei Delikten wie z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Verkehrsstraftaten. Sie sind verantwortlich dafür, die Umstände der Straftat zu ermitteln. Je nach Beweislage entscheiden Sie auf Grund der geltenden Gesetze über eine Anklage oder über die Einstellung des Verfahrens. Bei Gericht vertreten Sie in der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft, Sie stellen Anträge und halten das Schlussplädoyer.
Das Besondere:
Ein Ermittlungsverfahren zu leiten sowie die Anklage vor Gericht zu führen sind grundsätzlich Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vorbehalten. Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt üben Sie auch ohne volljuristische Ausbildung staatsanwaltschaftliche Tätigkeiten aus.
Wenn Sie als Rechtspfleger/in noch mehr Verantwortung übernehmen wollen, erfüllen Sie schon mal eine Grundvoraussetzung, um sich für die Ausbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt bei der sächsischen Justiz zu bewerben.
Die Ausbildung beginnt immer am 2. Januar und dauert insgesamt 15 Monate. Sie gliedert sich auf in das fachwissenschaftliche Studium I + II (insgesamt sechs Monate) und eine fachpraktische Ausbildung (insgesamt neun Monate).
Die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte finden für Anwärterinnen und Anwärter aus allen Bundesländern an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel statt. Ihre fachpraktische Ausbildung erfolgt bei einer sächsischen Staatsanwaltschaft. Dort lernen Sie, Ihr theoretisches Wissen aus dem Studium im Arbeitsalltag des Amtsanwaltsdienstes praktisch anzuwenden.
Die Ausbildung endet mit der Prüfung für den Dienst der Amtsanwältin bzw. des Amtsanwaltes.
Das lernen Sie
Die fachwissenschaftlichen Studienabschnitte vermitteln Ihnen vielfältige Inhalte – vor allem die juristischen Kenntnisse, die Sie in Ihrem Dienst als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt brauchen. Sie werden unter anderem unterrichtet in den Bereichen:
- Aufgaben des Strafrechts und seine Stellung im Rechtssystem,
- Materielles Strafrecht,
- Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Strafprozessrecht und
- Strafrechtliche Nebengesetze.
Der fachpraktische Ausbildungsabschnitt führt Sie in die Geschäfte des Amtsanwaltsdienstes ein. Die erworbenen Kenntnisse sollen angewandt und auf die Tätigkeit in der Praxis eingeübt werden.
In der Ausbildung lernen Sie außerdem, frei vorzutragen und schriftliche Arbeiten zu verfassen. Darüber hinaus liegt ein Ausbildungsschwerpunkt in der Vermittlung von allgemeiner Bildung und dem Verständnis für soziale, wirtschaftliche und rechtspolitische Zusammenhänge.
Die Ausbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt erfolgt im bereits bestehenden Beamtenverhältnis unter Beibehaltung Ihres erworbenen Statusamts. Nach bestandener Prüfung führen Sie die Dienstbezeichnung „beauftragte Amtsanwältin“ bzw. „beauftragter Amtsanwalt“. Nach einer Bewährungszeit von mindestens einem Jahr erfolgt Ihre Ernennung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt. Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung können Sie zur Oberamtsanwältin bzw. zum Oberamtsanwalt befördert werden.
Das Amt der Amtsanwältin bzw. des Amtsanwalts ist eine Sonderlaufbahn in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Justiz des Freistaates Sachsen.
Als zugelassene Beamtin bzw. Beamter behalten Sie während des Studiums Ihre bisherige Besoldung.
Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt erhalten Sie eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 12 des Sächsischen Besoldungsgesetzes.
Werden Sie zur Oberamtsanwältin bzw. zum Oberamtsanwalt befördert, erhalten Sie eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Oberamtsanwältinnen bzw. Oberamtsanwälten in herausgehobenen Funktionen kann zusätzlich eine Amtszulage gezahlt werden.
Mehr Informationen zur Höhe der Besoldung erhalten Sie hier.
Übrigens
Sie haben als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt bei der sächsischen Justiz unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, wie Teilzeitbeschäftigung oder mobiles Arbeiten. Das bietet Ihnen die Chance, persönliche und familiäre Belange besser mit den dienstlichen Anforderungen zu vereinbaren.
Ihr Einsatz erfolgt bedarfsgerecht an einer der fünf sächsischen Staatsanwaltschaften in Chemnitz, Dresden (mit Zweigstellen in Meißen und Pirna), Görlitz (mit Zweigstelle in Bautzen), Leipzig (mit Zweigstellen in Grimma und Torgau) und Zwickau (mit Zweigstelle in Plauen).
Die Stellen für die Weiterbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt werden je nach Bedarf im Sächsischen Justizministerialblatt ausgeschrieben. Die Ausbildung beginnt immer am 2. Januar. Ihre Bewerbung richten Sie auf dem Dienstweg an:
Herrn Generalstaatsanwalt
des Freistaates Sachsen
Lothringer Straße 1
01069 Dresden
Noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden per E-Mail an verwaltung@gensta.justiz.sachsen.de oder telefonisch unter 0351 446 2901.
