Studium zum Rechtspfleger (m/w/d)
Ihr Ziel ist es, in einem Bereich selbstständig und eigenverantwortlich zu entscheiden? Sie sind kommunikativ und arbeiten auch gern im Team? Dann kommen Sie in die Justiz und werden RECHTSPFLEGERIN bzw. RECHTSPFLEGER!
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Entscheidungen treffen sie selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern – wie die Richterinnen und Richter – nur dem Gesetz unterworfen.
Wir bereiten Sie in drei Jahren intensiv und praxisnah auf Ihren Beruf vor!
Übernahme in das Beamtenverhältnis:
In der Justiz erhalten Sie keinen Ausbildungsvertrag. Mit Studienbeginn werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen und zur Rechtspflegeranwärterin bzw. zum Rechtspflegeranwärter ernannt.
Praxisnah:
Bereits nach einem Jahr ran an die Praxis – während des Studiums insgesamt mindestens 12 Monate in Gerichten und Staatsanwaltschaften in Wohnortnähe
In den Praxisphasen können Sie bei uns schon die Gleitarbeitszeit in Anspruch nehmen!
Theorie geballt:
Der theoretische Teil des Studiums von insgesamt mindestens 24 Monaten findet an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in Meißen statt. Die Hochschule ist gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen und verfügt über Wohnheimplätze. Die Stadt Meißen und die Hochschule halten vielfältige Freizeit- und Sportangebote für Sie bereit.
Für den Einstieg in den Vorbereitungsdienst als Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter sollten Sie:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss mitbringen
- sich für rechtliche Zusammenhänge interessieren
- gern im Team arbeiten
- hohe Ansprüche an die Qualität Ihres Arbeitsergebnisses haben
- Einfühlungsvermögen im Kontakt mit hilfe- und rechtsuchenden Bürgern beweisen,
- offen sein für eine vorwiegend bildschirmgebundene Tätigkeit und die Arbeit mit unterschiedlichsten EDV-Anwendungen.
- am Ende der Ausbildung in der Regel noch keine 42 Jahre alt sein
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
Das dreijährige Studium besteht aus theoretischen und praktischen Studienabschnitten. Die Fachstudien finden an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) Meißen statt. Die Praxisabschnitte absolvieren Sie in verschiedenen Abteilungen der Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften. Von Anfang an direkt dabei!
FAKTEN:
- dreijähriges duales Studium in der Fachrichtung Justiz, Schwerpunkt Justizdienst
- theoretische Studienabschnitte von insgesamt mindestens 24 Monaten am Fachbereich Rechtspflege der Hochschule Meißen (FH)
- mindestens 12 Monate Praxisphasen an Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften in Wohnortnähe
- vielseitige juristische Kenntnisse u.a. im Zivil- und Zivilprozessrecht, Familien- und Betreuungsrecht, Nachlassrecht, Grundbuch- und Registerrecht, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzrecht, Straf- und Strafvollstreckungsrecht
- berufsnahe Tätigkeiten bereits während der praktischen Studienzeiten
- intensive Schulungen mit Justizprogrammen in EDV-Kursen
DAS LERNEN SIE
- Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen,
- Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute,
- Rechtsantragstelle: Aufnahme von Klagen und Anträgen,
- Handelsregister: Entscheidung über Eintragungen im Handels-/Vereinsregister,
- Grundbuchsachen: Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln und Belastungen eines Grundstücks (z.B. Hypotheken und Grundschulden),
- Zwangsvollstreckung: Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter,
- Kostensachen: Beschlüsse zur Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten,
- Strafsachen: Berechnung und Überwachung der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ihre Perspektiven
- Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Ernennung zur Justizinspektorin oder zum Justizinspektor
- es besteht die Möglichkeit zu herausgehobenen Tätigkeiten in der Justizverwaltung, z.B. als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter, Bezirksrevisorin oder Bezirksrevisor oder Gerichtsvollzieherprüfungsbeamtin oder -beamter
- bei besonderer Eignung ist ein Aufstieg zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt möglich
Anwärtergrundbetrag im
1. Studienjahr: Besoldungsgruppe Anwärter A9 - 1.583,69 Euro
2. Studienjahr: Besoldungsgruppe Anwärter A9 - 1.583,69 Euro
3. Studienjahr: Besoldungsgruppe Anwärter A9 - 1.583,69 Euro
- bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften,
- Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften,
- Landesjustizkasse
- Sächsisches Staatsministerium der Justiz.
BEWERBUNG
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Nach erfolgreicher Einschreibung erhalten Sie einen LINK zum Auswahltest. Nach Auswertung des Tests geht Ihnen schriftlich eine Nachricht zum Fortgang des Auswahlverfahrens zu.
Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartnerinnen für Fragen zum Rechtspflegerstudium:
Susanne Dittmann
Telefon: 0351-446 1278
E-Mail: ausbildung@olg.justiz.sachsen.de
Anja Ehrlich
Telefon: 0351-446 1271
E-Mail: ausbildung@olg.justiz.sachsen.de
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