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Ausbildung zum Justizwachtmeister (m/w/d)

Verantwortung zeigen. Für Sicherheit bürgen. Zur Gerechtigkeit beitragen. 

Die Justiz ist ein wichtiger Pfeiler unseres Rechtsstaats. Als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister tragen Sie zum Schutz und reibungslosen Ablauf gerichtlicher Verfahren bei. In den Gerichten und Staatsanwaltschaften sorgen Sie dafür, dass die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann. 

In der Ausbildung wechseln sich Theorie und Praxis ab. Während die Theorie am Ausbildungszentrum Bobritzsch stattfindet, verbringen Sie die praktischen Abschnitte an einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Im zweiten praktischen Abschnitt können Sie wählen zwischen dem Transport- und Vorführdienst einer Justizvollzugsanstalt und einer Polizeidienststelle wählen. Jeder theoretische Block schließt mit mindestens einer schriftlichen Arbeit und einem Leistungsnachweis ab

Theorie

  • Grundlegende Rechtskenntnisse des Rechts 
  • Rechte und Pflichten einer Justizwachtmeisterin oder eines Justizwachtmeisters
  • Datenschutz, Amtsverschwiegenheit und Gefahrenabwehr
  • Sicherheit und Ordnung: Deeskalation, Verhalten in Notsituationen, Vollzugsrecht
  • Verwaltung: Aktenkunde, Schriftverkehr, Gerichtsorganisation

Praxis

  • Zugangskontrollen und Sitzungsdienst
  • Begleitung von Angeklagten und Zeugen
  • Umgang mit Gefangenen, Fesselung und Personenkontrolle
  • Selbstverteidigung und Erste Hilfe
  • Kommunikation und Konfliktmanagement

Qualifikation als Waffenträger für zugelassene Justizwaffen

Über folgende Qualifikationen sollten Sie verfügen: 

  • mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand 
  • abgeschlossene Berufsausbildung 
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsbürgerschaft 
  • gesundheitliche Eignung, körperliche Fitness 
  • Verantwortungsbewusstsein, Diskretion und Teamfähigkeit 
  • Bereitschaft zum Schichtdienst und zum Tragen einer Dienstuniform 
  • PKW-Führerschein 

Das Beherrschen grundlegender EDV-Anwendungen (Microsoft Office) wird ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft zur Teilnahme an justizeigener Aus- und Fortbildung. Darüber hinaus erwarten wir eine sorgfältige Arbeitsweise, sicheres Auftreten, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Die vorerst befristete Einstellung erfolgt bei Vorliegen der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Derzeit entspricht dies 2849,24 € brutto (Stand: 1. Februar 2025) 

Mit Abschluss des theoretischen Blocks der Ausbildung zum Justizwachtmeister werden Sie, soweit die individuellen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, in der Regel zu Beamten in der Laufbahngruppe 1.1 ernannt. Die Vergütung erfolgt anschließend in der Besoldungsgruppe A5 plus Amtszulage. 

Mehr Informationen zur Besoldung erhalten Sie hier.

Ihnen bieten sich ein interessanter, krisensicherer Arbeitsplatz als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit oder Angestellte oder Angestellter im öffentlichen Dienst. Neben regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten besteht zudem die Möglichkeit, Führungspositionen innerhalb des Justizwachtmeisterdienstes zu übernehmen.

Der Einsatz findet hier in Sachsen, an einem unserer Gerichte oder einer unserer Staatsanwaltschaften in Ihrer Nähe statt.

Freie Stellen in Ihrer Nähe finden Sie für den Justizwachtmeisterdienst auf www.karriere.sachsen.de.

Noch Fragen?

Wenden Sie sich an die Einstellungsbehörde, bei der Sie sich bewerben möchten. Oder kontaktieren Sie das Ausbildungsreferat des Oberlandesgerichts. Ihre Ansprechpartnerin dort: 

Juliane Schubert
Tel.: 0351-446 1279
E-Mail: ausbildung@olg.justiz.sachsen.de