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Sie haben Fragen?!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Karriere in der sächsischen Justiz! Damit Sie sich gut informiert fühlen, finden Sie hier die wichtigsten Fragen und unsere Antworten rund um Ihre Bewerbung zusammengestellt.

Sie können sich gerne per Mail bewerben. Alle Angaben, wie die E-Mailadresse, gewünschte Unterlagen und Ansprechpersonen finden Sie in der entsprechenden Stellenausschreibung.

Sind für Sie mehrere ausgeschriebenen Positionen interessant, können Sie sich gerne auf mehrere Ausschreibungen bewerben. Nutzen Sie hierfür bitte jeweils die in der Stellenausschreibung genannten Informationen.

Die Angaben zu der erforderlichen formalen Qualifikation finden Sie im Text der Stellenausschreibung. Leider können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen, wenn Ihre Qualifikationen die formalen Anforderungen nicht erfüllen.

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Qualifikation bzw. Ihr Abschluss passend ist, wenden Sie sich gerne an die in der Stellenausschreibung genannten Ansprechpersonen.

Falls Ihre Ausbildung oder Ihr Studium kurz vor dem Abschluss steht können Sie ein Zwischen- oder Semesterzeugnis einreichen. Bitte geben Sie im Anschreiben oder im Lebenslauf an, wann Sie Ihren Abschluss erhalten.

Als Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst können Menschen aller Nationalitäten arbeiten.
Beamtinnen und Beamte brauchen hingegen eine deutsche Staatsbürgerschaft oder EU-Nationalität.

Jede Stellenausschreibung wird mit einer Bewerbungsfrist veröffentlicht. Sie finden Sie im oberen Bereich der Ausschreibung. Ist diese noch nicht abgelaufen, ist die Stellenausschreibung noch aktuell.

In der Stellenausschreibung finden Sie genaue Angaben zu Dateiformat und Dateigröße. Wir freuen uns in der Regel über Dateien im PDF-Format. 

Es kann vorkommen, dass Ihnen Zeugnisse oder andere Nachweise zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Bitte lassen Sie uns das mit Ihrer Bewerbung wissen und reichen die Unterlagen so schnell wie möglich nach.

Bei Bewerbungsverfahren im Öffentlichen Dienst müssen wir als Arbeitgeber einige gesetzliche Vorgaben beachten. Dadurch kann der Bewerbungsprozess etwas länger dauern. In der Regel läuft der Prozess nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben wie folgt ab:

Bei einer E-Mail-Bewerbung erhalten Sie in der Regel eine Eingangsbestätigung per Mail.

Spätestens nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen anhand der in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen geprüft.

Nach der Prüfung werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Anforderungen erfüllen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Manchmal erhalten wir sehr viele Bewerbungen, so dass wir nicht alle Bewerberinnen und Bewerber, die das formale Anforderungsprofil erfüllen einladen können. In diesem Fall erstellen wir eine Warteliste.

Dann werden die Auswahlgespräche geführt.

Damit alle Bewerberinnen und Bewerber die gleichen Chancen haben, führen wir strukturierte Interviews. Das heißt, jeder Person werden die gleichen Fragen gestellt. 

Bei manchen Stellen kann ein Auswahltest durchgeführt werden oder eine Aufgabe vor dem Gespräch zu lösen sein. Sollte dies der Falls sein, informieren wir Sie in der Einladung darüber.

Die Entscheidung wird von einem Auswahlgremium getroffen, nachdem die Auswahlgespräche mit allen Bewerberinnen und Bewerbern geführt wurden. Das Gremium besteht aus allen beim Gespräch anwesenden Personen. Das können sein:

  • Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Personalverwaltung 
  • Mitarbeiterin oder Mitarbeiter aus dem jeweiligen Fachbereich
  • Mitglied des zuständigen Personalrates
  • Gleichstellungsbeauftragte oder -beauftragter
  • Mitglied der Schwerbehindertenvertretung 
  • ggf. ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Nach der Entscheidung müssen wir den Auswahlprozess dokumentieren und die Zustimmung des zuständigen Personalrates einholen.

Erst dann können wir die Kandidatin oder dem Kandidaten eine Zusage geben.

Wie sie sehen – das Auswahlverfahren braucht Zeit.

Damit alle Bewerberinnen und Bewerber die gleichen Chancen haben, führen wir strukturierte Interviews. Das heißt, jeder Person werden die gleichen Fragen gestellt. 

Bei manchen Stellen kann ein Auswahltest durchgeführt werden oder eine Aufgabe vor dem Gespräch zu lösen sein. Sollte dies der Falls sein, informieren wir Sie in der Einladung darüber.

Die Entscheidung, welche Bewerberin oder welcher Bewerber der Beste war trifft ein Auswahlgremium, das bei allen Gesprächen anwesend ist. Deshalb sind bei den Gesprächen mehrere Personen anwesend. Das können sein:

  • Der oder die zukünftige Vorgesetzte
  • Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Personalverwaltung 
  • Mitarbeiterin oder Mitarbeiter aus dem jeweiligen Fachbereich
  • Mitglied des zuständigen Personalrates
  • Gleichstellungsbeauftragte oder -beauftragter
  • Mitglied der Schwerbehindertenvertretung 
  • ggf. ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Gerne können Sie sich bei Fragen an die in der Stellenausschreibung genannte Ansprechperson wenden.

Der Freistaat Sachsen bietet allen Beschäftigten 

  • eine betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • ein ermäßigtes Jobticket / Deutschlandticket
  • umfangreiche Weiterbildungsangebote u. a. durch das Fortbildungszentrum der FH Meißen
  • je nach Stelle ist Gleitzeit und mobiles Arbeiten an bis zu 2 Tagen möglich

Natürlich gelten auch die 30 Tage Urlaub, zwei zusätzliche freie Tage am 24. und am 31. Dezember und eine Jahressonderzahlung nach dem TV-L.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt die Arbeitsbedingungen für tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst, also auch in der sächsischen Justiz. Er enthält verbindliche Vorgaben zu Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Eingruppierung (Höhe des Entgelts) sowie weiteren arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Ziel des TV-L ist es, faire und transparente Standards zu schaffen, die für alle Beschäftigten gleichermaßen gelten und eine verlässliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis bieten. 

Beamtinnen und Beamte erhalten eine gesetzlich geregelte Besoldung, die sich nach dem Statusamt richtet.