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Justizsekretär (m/w/d)

Als Justizsekretärin oder Justizsekretär sind Sie das organisatorische Rückgrat der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Mit einem ausgeprägten Sinn für Ordnung, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsstärke sorgen Sie dafür, dass der Rechtsstaat funktioniert – zuverlässig, diskret und effizient. Wenn Sie gerne strukturiert arbeiten, ein Auge fürs Detail haben und Freude am Umgang mit Menschen und Rechtstexten mitbringen, bietet Ihnen dieser Beruf eine vielseitige und sinnstiftende Perspektive.

Justizsekretärinnen und -sekretäre arbeiten in Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen mit Entscheidern wie Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Amtsanwältinnen und Amtsanwälten sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Erst durch sie werden richterliche oder rechtspflegerliche Entscheidungen bekannt. Sie führen Protokoll, nehmen Anträge auf, kümmern sich um Akteneinsicht und fertigen Schriftstücke an. Justizsekretärinnen und -sekretäre verwalten die Geschäftsstellen, wo alle Fäden zusammen zusammenlaufen und sind Kontaktstelle für Bürgerinnen, Bürger und Verfahrensbeteiligte.

Sie haben Ihre Ausbildung zur Justizfachwirtin oder Justizfachwirt erfolgreich abgeschlossen oder haben schon einen Beruf mit juristischem Hintergrund oder eine geeignete Ausbildung und Erfahrung im Büroalltag?

Auch ohne die Beamtenausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt ist im Einzelfall ein Einstieg als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter möglich. Verwaltungs- oder Rechtsanwaltsfachangestellte und Bewerberinnen und Bewerber mit vergleichbaren Abschlüssen heißen wir in der Justiz herzlich willkommen. Sie erhalten während Ihrer Anstellung die Möglichkeit eine berufsbegleitende Zusatzausbildung zu absolvieren (14-wöchige Qualifizierung in Modulen im Ausbildungszentrum Bobritzsch).

Nach dem Abschluss der Laufbahnausbildung und einer gewissen Berufserfahrung besteht für einzelne Beamte die Möglichkeit für eine Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin und zum Gerichtsvollzieher. Alternativ dazu können Leistungsträger auch zum Laufbahnaufstieg in die Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 1 (Fachrichtung Justiz) zugelassen werden, § 28 SächsBG i.V.m. § 30 SächsLVO.

Die Besoldung erfolgt im Eingangsamt in Besoldungsgruppe A 6. Beförderungsmöglichkeiten bestehen bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen eines Personalentwicklungs- und Beförderungskonzeptes bis zur Besoldungsgruppe A 9.

Mehr Informationen zur Besoldung erhalten Sie hier.

Sie können in ganz Sachsen in folgenden Bereichen arbeiten:

  • bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, 
  • Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, 
  • Landesjustizkasse 
  • Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 

Noch Fragen?

Informationen zu den Möglichkeiten für Justizsekretärinnen und Justizsekretäre (Justizfachwirtinnen und -fachwirte) in der sächsischen Justiz finden sie hier.

Informationen zur Ausbildung zur Justizfachwirtin oder Justizfachwirt finden Sie hier.