Richter (m/w/d)
Als Richterin oder Richter tragen Sie Verantwortung für Recht und Gerechtigkeit in unserem Rechtsstaat. Sie entscheiden unabhängig, sorgfältig und mit Blick auf das Ganze – und prägen damit das Vertrauen in die Justiz. In Ihrem Berufsleben erwarten Sie vielfältige Einsatzmöglichkeiten in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Diese Aufgabe verlangt juristische Kompetenz, Integrität und Verantwortungsbewusstsein – und bietet Ihnen zugleich die Chance, täglich einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft zu leisten.

- Analysieren: Richterinnen und Richter müssen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte zu durchdringen und unvoreingenommen zu beurteilen. Das erfordert nicht nur ein umfassendes rechtliches Wissen, sondern auch die Fähigkeit, alle relevanten Fakten zu erfassen und abzuwägen.
- Verhandeln: Richterinnen und Richter leiten Verhandlungen. Dabei können Sie auch vermittelnd auf die Beteiligten eines Rechtsstreits einwirken, um einvernehmliche Lösungen zu erzielen, beispielsweise im Rahmen von Vergleichsverhandlungen oder als Güterichterin oder Güterichter in einem Mediationsverfahren.
- Entscheiden: Entscheidungen, die Sie treffen, haben oft weitreichende Auswirkung auf das Leben der Beteiligten. Sie müssen daher in der Lage sein, auch in schwierigen und belastenden Situationen klare und fundierte Urteile zu fällen.
Die Einstellung in den höheren Justizdienst erfolgt in das Richterverhältnis auf Probe. Juristinnen und Juristen können zur Probezeit zugelassen werden, wenn sie nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes folgende allgemeine Voraussetzungen für die Ernennung zur Richterin bzw. zum Richter erfüllen:
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes,
- Gewähr dafür bieten, dass sie bzw. er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- Befähigung zum Richteramt, d. h. Volljurist, sowie
- für den Beruf erforderliche soziale Kompetenzen.
Weitere Voraussetzungen für die Einstellung als Proberichterin oder Proberichter in Sachsen sind:
- in der Regel in der Zweiten Juristischen (Staats-)Prüfung mindestens 7 Punkte und in der Summe beider Examina mindestens 14 Punkte, wobei besondere Leistungen oder eine konkrete Bedarfssituation Abweichungen von den Notenwerten rechtfertigen können,
- ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Entschlussfreudigkeit,
- bei der erstmaligen Einstellung in das Richter- oder Beamtenverhältnis das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (§ 3 Sächsisches Richtergesetz i.V.m. § 7 Sächsisches Beamtengesetz mit den dort geregelten Ausnahmen) und
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Richterinnen und Richter erhalten Dienstbezüge nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz, Anlage 5, Besoldungsordnung R.
Der Berufseinstieg als Richterin bzw. Richter auf Probe erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1. Mit zunehmender Erfahrung steigt in den Besoldungsgruppe R 1 und R 2 auch die Besoldung, die sich zusätzlich noch durch Zuschläge (z. B. Familienzuschlag) erhöhen kann. Weitere finanzielle Vorteile bilden – je nach Lebenssituation und Bedarf – das Jobticket, vermögenswirksame Leistungen und erhöhte Beihilfesätze. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. In Sachsen besteht die Möglichkeit, anstelle der Beihilfe eine pauschale Beihilfe nach § 80a Sächsischen Besoldungsgesetz zu erhalten. Außerdem besteht Anspruch auf Versorgung nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen.

Als Richterin oder Richter haben Sie die Möglichkeit in einer der fünf Gerichtsbarkeiten (Ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit) in Sachsen zu arbeiten. Die Gerichtsstandorte finden Sie unter Gerichte - Sächsisches Staatsministerium der Justiz - sachsen.de.
Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen, erforderlichen Bewerbungsunterlagen und zum Ablauf des Einstellungsverfahrens finden Sie auf Justiz in Sachsen - Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2 (Richter auf Probe).
Noch Fragen?
In der Broschüre "Einstieg und Perspektiven für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der sächsischen Justiz" (PDF) finden Sie alle wichtigen Informationen zum Berufseinstieg und Ihren Möglichkeiten in der sächsischen Justiz.
