Amtsanwalt (m/w/d)
Als Amtsanwältin oder Amtsanwalt bei der sächsischen Justiz sind Sie verantwortlich für eine effiziente Strafverfolgung im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität. Außerdem vertreten Sie die Staatsanwaltschaft vor Gericht. Damit leisten Sie einen bedeutsamen und wirkungsvollen Beitrag zur Strafrechtspflege in unserem Land.

Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt leiten Sie Ermittlungsverfahren bei Delikten wie z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Verkehrsstraftaten. Sie sind verantwortlich dafür, die Umstände der Straftat zu ermitteln. Je nach Beweislage entscheiden Sie auf Grund der geltenden Gesetze über eine Anklage oder über die Einstellung des Verfahrens. Bei Gericht vertreten Sie in der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft, Sie stellen Anträge und halten das Schlussplädoyer.
Das Besondere:
Ein Ermittlungsverfahren zu leiten sowie die Anklage vor Gericht zu führen sind grundsätzlich Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vorbehalten. Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt üben Sie auch ohne volljuristische Ausbildung staatsanwaltschaftliche Tätigkeiten aus.
Wenn Sie als Rechtspfleger/in noch mehr Verantwortung übernehmen wollen, erfüllen Sie schon mal eine Grundvoraussetzung, um sich für die Ausbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt bei der sächsischen Justiz zu bewerben.
Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung können Sie zur Oberamtsanwältin bzw. zum Oberamtsanwalt befördert werden.
Als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt erhalten Sie eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 12 des Sächsischen Besoldungsgesetzes.
Werden Sie zur Oberamtsanwältin bzw. zum Oberamtsanwalt befördert, erhalten Sie eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Oberamtsanwältinnen bzw. Oberamtsanwälten in herausgehobenen Funktionen kann zusätzlich eine Amtszulage gezahlt werden.
Mehr Informationen zur Höhe der Besoldung erhalten Sie hier.
Übrigens
Sie haben als Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt bei der sächsischen Justiz unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, wie Teilzeitbeschäftigung oder mobiles Arbeiten. Das bietet Ihnen die Chance, persönliche und familiäre Belange besser mit den dienstlichen Anforderungen zu vereinbaren.
Ihr Einsatz erfolgt bedarfsgerecht an einer der fünf sächsischen Staatsanwaltschaften in Chemnitz, Dresden (mit Zweigstellen in Meißen und Pirna), Görlitz (mit Zweigstelle in Bautzen), Leipzig (mit Zweigstellen in Grimma und Torgau) und Zwickau (mit Zweigstelle in Plauen).
Noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden per E-Mail an verwaltung@gensta.justiz.sachsen.de oder telefonisch unter 0351 446 2901.
