Staatsanwalt (m/w/d)
Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe im Dienst der Gerechtigkeit. Sie führen eigenständig Ermittlungsverfahren, werten Beweise aus und vertreten die Anklage vor Gericht. Dabei sind jurisches Fachwissen, analytisches Denken, Durchsetzungsvermögen und Empathie gleichermaßen gefragt. Dieser Beruf bietet Ihnen die Möglichkeit, tagtäglich einen wichtigen Beitrag zu Recht und Sicherheit in unserer Gesellschaft zu leisten.

Ermittlungen leiten: Staatsanwältinnen und Staatsanwälte koordinieren und leiten strafrechtliche Ermittlungen, arbeiten eng mit der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden zusammen. In dieser Funktion vernehmen Sie Beschuldigte, Zeuginnen oder Zeugen und beantragen Strafverfolgungsmaßnahmen (z. B. Durchsuchungen, Telefonüberwachungen, Observationen).
Anklage erheben: Sie entscheiden, ob genügend Beweise vorliegen, um Anklage zu erheben, und formulieren die Anklageschrift.
Teilnahme an Gerichtsverhandlungen: Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten die Anklage vor Gericht, präsentieren Beweise und wirken auf eine angemessene Strafe hin. Nach Abschluss der Beweisaufnahme halten Sie als Staatsanwältin oder Staatsanwalt ein Plädoyer (Schlussvortrag).
Urteile prüfen: Sie prüfen Urteile auf ihre Gesetzmäßigkeit und legen ggf. Rechtsmittel ein.
Strafvollstreckung: Sie sorgen für die Vollstreckung der Strafe, überwachen diese und prüfen, ob und zu welchem Zeitpunkt Verurteilte aus der Strafhaft entlassen werden können.
Die Einstellung in den höheren Justizdienst erfolgt in das Richterverhältnis auf Probe. Juristinnen und Juristen können zur Probezeit zugelassen werden, wenn sie nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes folgende allgemeine Voraussetzungen für die Ernennung zur Richterin bzw. zum Richter erfüllen:
Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes,
Gewähr dafür bieten, dass sie bzw. er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
Befähigung zum Richteramt, d. h. Volljurist, sowie
für den Beruf erforderliche soziale Kompetenzen.
Weitere Voraussetzungen für die Einstellung als Proberichterin oder Proberichter in Sachsen sind:
in der Regel in der Zweiten Juristischen (Staats-)Prüfung mindestens 7 Punkte und in der Summe beider Examina mindestens 14 Punkte, wobei besondere Leistungen oder eine konkrete Bedarfssituation Abweichungen von den Notenwerten rechtfertigen können,
ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Entschlussfreudigkeit,
bei der erstmaligen Einstellung in das Richter- oder Beamtenverhältnis das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (§ 3 Sächsisches Richtergesetz i.V.m. § 7 Sächsisches Beamtengesetz mit den dort geregelten Ausnahmen) und
Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten Dienstbezüge nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz, Anlage 5, Besoldungsordnung R.
Sie starten als Richterin oder Richter auf Probe in der Staatsanwaltschaft in der Besoldungsgruppe R 1. Mit zunehmender Erfahrung steigt in den Besoldungsgruppe R 1 und R 2 auch die Besoldung, die sich zusätzlich noch durch Zuschläge (z. B. Familienzuschlag) erhöhen kann. Weitere finanzielle Vorteile bilden – je nach Lebenssituation und Bedarf – das Jobticket, vermögenswirksame Leistungen und erhöhte Beihilfesätze. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. In Sachsen besteht die Möglichkeit, anstelle der Beihilfe eine pauschale Beihilfe nach § 80a Sächsischen Besoldungsgesetz zu erhalten. Außerdem besteht Anspruch auf Versorgung nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen.
Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit in einer der fünf Staatsanwaltschaften (Dresden, Leipzig, Chemnitz, Görlitz und Zwickau) oder der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu arbeiten. Die Standorte der Staatsanwaltschaften mit den dazugehörigen Zweigstellen finden Sie unter Staatsanwaltschaften - Sächsisches Staatsministerium der Justiz - sachsen.de.
Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen, erforderlichen Bewerbungsunterlagen und zum Ablauf des Einstellungsverfahrens finden Sie auf Justiz in Sachsen - Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2 (Richter auf Probe).
Noch Fragen?
In der Broschüre "Einstieg und Perspektiven für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der sächsischen Justiz" (PDF) finden Sie alle wichtigen Informationen zum Berufseinstieg und Ihren Möglichkeiten in der sächsischen Justiz.
