Die Arbeit als Rechtspfleger / Rechtspflegerin

Unabhängigkeit - Verantwortung - Vielseitigkeit: Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin nehmen Sie Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Entscheidungen treffen sie selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern - wie die Richter - nur dem Gesetz unterworfen.

 

Das erwartet Sie:

  • ein dreijähriges berufspraktisches Studium in der Fachrichtung Justiz
  • ein vielfältiger Studiengang mit enger Verflechtung von Theorie und Praxis in Vorbereitung auf das anschließende Berufsleben in der sächsischen Justiz
  • theoretische Studienabschnitte von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in Meißen sowie Praxisphasen von insgesamt 12 Monaten an Gerichten und Staatsanwaltschaften in Wohnortnähe
  • Vorlesungen durch praxiserfahrene Dozentinnen und Dozenten
  • Seminare und Übungen in Kleingruppen
  • EDV-Kurse zum Umgang mit Justizprogrammen
  • eine gut ausgestattete und fachspezifische Bibliothek direkt auf dem Campus
  • ein aktives studentisches Leben in der Elb- und Weinstadt Meißen mit vielen Freizeitmöglichkeiten

Das bringen Sie mit:

  • Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein anderer zum Hochschulzugang berechtigender Bildungsstand
  • gute Allgemeinbildung, Entscheidungsfreudigkeit, Aufgeschlossenheit und Verantwortungsbewusstsein

Das bieten wir an:

  • Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit attraktiver Vergütung bereits während des Studiums
  • hervorragende Ausbildungsqualität mit Vorbereitung auf das spätere Berufsleben
  • Inanspruchnahme eines Wohnheimplatzes während der theoretischen Studienabschnitte
  • zahlreiche Einsatzmöglichkeiten nach erfolgreichem Studium
  • Abschluss als Rechtspfleger/in oder zusätzlich mit akademischen Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

Und dann? Das erwartet Sie nach dem Studium:

  • Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Ernennung zum/zur Justizinspektor/in
  • ein sicherer Arbeitsplatz mit der Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Fortbildung
  • eigenverantwortliche und selbstständige Arbeit mit zahlreichen Einsatzmöglichkeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie beim Justizministerium
  • ein vielfältiger Tätigkeitsbereich u.a. in Nachlass-, Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungs-, Grundbuch- und Register- sowie, Betreuungs-, Familien- und Strafsachen
  • Sie treffen unabhängige Entscheidungen nach dem geltenden Gesetz - ohne Weisung anderer
  • es besteht die Möglichkeit zu herausgehobenen Tätigkeiten mit Führungsverantwortung in der Justizverwaltung

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen,
  • Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute,
  • Rechtsantragstelle: Aufnahme von Klagen und Anträgen,
  • Handelsregister: Entscheidung über Eintragungen im Handels-/Vereinsregister,
  • Grundbuchsachen: Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln und Belastungen eines Grundstücks (z.B. Hypotheken und Grundschulden),
  • Zwangsvollstreckung: Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter,
  • Kostensachen: Beschlüsse zur Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten,
  • Strafsachen: Berechnung und Überwachung der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.

In diesem anspruchsvollen Beruf erwarten Sie vielfältige Einsatzmöglichkeiten mit einem großen Angebot an Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Als Beamter/Beamtin bei der sächsischen Justiz haben Sie einen sicheren Arbeitsplatz mit geregelten Arbeitszeiten und guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz nutzen Sie bitte das Online-Bewerberportal des Oberlandesgerichts Dresden unter Bewerbung und Auswahlverfahren - Oberlandesgericht Dresden - sachsen.de.

Die Bewerbungsfrist für die Studienplätze zum 1. September 2026 beginnt am 1. Juni 2025 und endet am 31. Januar 2026.

Hier geht es direkt zum Bewerbungsformular.

Für Ihre Fragen zur Bewerbung, zum weiteren Auswahlverfahren und zum Studium können Sie sich gern an das Oberlandesgericht Dresden, Frau Ehrlich, wie folgt wenden:
Telefon: 0351 446 1271
E-Mail: bewerbung@olg.justiz.sachsen.de