Das verdienen Sie als Justizvollzugsbeamter / Justizvollzugsbeamtin

Während Ihrer Ausbildung im Justizvollzug erhalten Sie Anwärterbezüge. Die Höhe des Anwärtergrundbetrages sowie des Familienzuschlags und der Stellenzulage bemisst sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz. Was Sie während Ihrer Ausbildung und nach abgeschlossener Ausbildung als Obersekretär/Obersekretärin im Beamtenverhältnis verdienen können, erfahren Sie hier an einigen Beispielen: 

Anwärter/in im Justizvollzugsdienst

ledig
Grundbetrag + 50% Anwärter-Sonderzuschlag

 

brutto: 2.292,62 € zzgl. Stellenzulage

Obersekretär/in im Justizvollzugsdienst

verheiratet und 2 Kinder
Grundgehalt Besoldungsgruppe A7 Stufe 1 + Familienzuschlag

brutto: 3.787,27 € zzgl. Stellenzulage

Obersekretär/in im Justizvollzugsdienst

ledig
Grundgehalt Besoldungsgruppe A7 Stufe 1


brutto: 2.975,65 € zzgl. Stellenzulage

Hinweis: Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Orientierungswerte, da die zu berücksichtigenden Zulagen, steuerlichen Abzüge und Beiträge zur Pflegeversicherung von individuellen persönlichen und dienstlichen Gegebenheiten abhängen.

Die Anwärtergrundbesoldung beträgt aktuell 1.528,41 € brutto pro Monat. Wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben, erhalten Sie zusätzlich Familienzuschläge. Bei Vorliegen eines Bewerbermangels wird während der gesamten Ausbildungszeit zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 50 % (764,21 €) des Grundbetrags gezahlt. Verfügen Sie über eine abgeschlossene, förderliche Berufsausbildung, erhöht sich dieser Zuschlag auf 70 % (1.069,89 €) im Monat.

Zu den Beträgen kommt noch eine Stellenzulage in Höhe von 75,00 € ab dem zweiten Dienstjahr bzw. 150,00 € ab dem dritten Dienstjahr. Weitere Zulagen sind möglich.

Für die konkrete Berechnung Ihrer zukünftigen Bezüge können Sie den Besoldungsrechner nutzen.

Im Bereich der Krankenfürsorge profitieren sächsische Justizvollzugsbeamte und Justizvollzugsbeamtinnen ab Juli 2025 von der beitragsfreien Heilfürsorge des Freistaates Sachsen. Grundlage ist das Sächsische Beamtengesetz und die Sächsische Heilfürsorge Verordnung. Der Leistungsumfang entspricht weitestgehend dem der gesetzlichen Krankenversicherung (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V).

Außerdem besteht keine gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.

Stand der Beträge: Mai 2025

Weitere Informationen finden Sie unter Ausbildung und Bewerbung.