Voraussetzungen für Ihre Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten / zur Justizvollzugsbeamtin

Bringen Sie folgende persönliche Voraussetzungen für die Einstellung mit?

In den Vorbereitungsdienst (Ausbildung) für die Laufbahn der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 im Freistaat Sachsen können Sie eingestellt werden, wenn Sie: 

  • am Einstellungstag mindestens das 18., aber noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben,
  • über einen anerkannten Realschulabschluss oder
    • einen anerkannten Hauptschulabschluss UND ein Berufsabschlusszeugnis oder 
    • einen als gleich- oder höherwertigen anerkannten Schulabschluss verfügen,
  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis (§ 4 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen u. a.) erfüllen und
  • im Besitz eines Führerscheines mindestens der Klasse B sind oder bereit sind, diesen während der Ausbildung zu erwerben und
  • erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben.

* Die Höchstaltersgrenze gilt nicht, wenn Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins gemäß § 13 des Soldatenversorgungsgesetzes sind und in den Fällen des § 9 Abs. 8 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Weitere Informationen finden Sie unter Verdienst, Ausbildung und Bewerbung.