Bringen Sie folgende persönliche Voraussetzungen für die Einstellung mit?
            
In den Vorbereitungsdienst (Ausbildung) für die Laufbahn der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 im Freistaat Sachsen können Sie eingestellt werden, wenn Sie: 
- am Einstellungstag mindestens das 18., aber noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben,
 - über einen anerkannten Realschulabschluss oder 	
- einen anerkannten Hauptschulabschluss UND ein Berufsabschlusszeugnis oder 
 - einen als gleich- oder höherwertigen anerkannten Schulabschluss verfügen,
 
 - die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis (§ 4 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen u. a.) erfüllen und
 - im Besitz eines Führerscheines mindestens der Klasse B sind oder bereit sind, diesen während der Ausbildung zu erwerben und
 - erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen haben.
 
* Die Höchstaltersgrenze gilt nicht, wenn Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins gemäß § 13 des Soldatenversorgungsgesetzes sind und in den Fällen des § 9 Abs. 8 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Weitere Informationen finden Sie unter Verdienst, Ausbildung und Bewerbung.