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Rechtspfleger (m/w/d)

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte und nehmen als selbständiges Organ der Rechtspflege die durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Dabei sind sie sachlich unabhängig und in ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden. Durch die sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sich ihre Stellung von der in vergleichbaren Berufen anderer Verwaltungszweige. Die sächsische Justiz bietet Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch eine große Bandbreite anspruchsvoller Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, in Staatsanwaltschaften und Fachgerichten an unterschiedlichen Standorten.

Sie können in der sächsischen Justiz vielfältige Aufgaben bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften übernehmen. Ihre Fachgebiete reichen von Nachlasssachen über R Zwangsvollstreckungen bis hin zu Strafsachen. Als Beamtin oder Beamter sind Sie in ihrem Aufgabenbereich sachlich unabhängig und so nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden. 

Sie können sich zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt weiterbilden und bei den Staatsanwaltschaften arbeiten. Mehr erfahren Sie hier.

Sie haben das Duale Studium zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger erfolgreich abgeschlossen? 

Dann bringen Sie alles mit, was Sie für die vielfältigen Aufgaben brauchen. 

 

Sie haben noch kein abgeschlossenes Duales Studium? 

Alle Informationen rund um das Studium finden Sie hier.

Sie erhalten je nach Einsatzgebiet eine Besoldung von A9 bis A 12.

Mehr Informationen zur Höhe der Besoldung erhalten Sie hier.

Sie können in ganz Sachsen in folgenden Bereichen arbeiten:

  • bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, 
  • Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, 
  • Landesjustizkasse 
  • Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 

Noch Fragen?

Informationen zu den Möglichkeiten für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der sächsischen Justiz finden sie hier.

Informationen zum Dualen Studium finden Sie hier.